EU AI Act · Transparenz
KI-Transparenz
Klarer Hinweis
Texte, Quellcode, Illustrationen, Bilder oder andere Bestandteile der CYA-Angebote können mit Unterstützung generativer KI erstellt oder überarbeitet worden sein. Thomas Raider prüft und verantwortet veröffentlichte Inhalte redaktionell. Ein KI-Vorschlag wird nicht allein deshalb als richtig behandelt, weil er von einem KI-System stammt.
Derzeit keine unmittelbare KI-Interaktion
Nach dem Stand vom 21. August 2026 kommunizieren Besucher auf den öffentlich erreichbaren CYA-Seiten nicht unmittelbar mit einem generativen KI-System. Die Anwendungen treffen keine automatisierten Entscheidungen über Personen, führen kein Profiling durch und bewerten keine Menschen für Zugang, Beschäftigung, Versicherung, Kredit oder andere rechtlich erhebliche Zwecke.
Einordnung der einzelnen Angebote
- cyahq und Profilseite: redaktionelle Website; Inhalte können KI-unterstützt formuliert oder gestaltet sein.
- CYA Lounge: interaktive 3D-Darstellung ohne KI-Entscheidung über Nutzer.
- CYA Race: lokales Browserspiel; computergesteuerte Spielfiguren sind Spielmechanik, kein System zur Bewertung natürlicher Personen.
- CYA Mini Games: Spielmechanik und Bots; keine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung.
- CYA Dog: lokaler 360°-Viewer; Medien und Beschreibungen können KI-unterstützt erstellt sein.
- CYA Talk: Präsentations-, Frage- und Abstimmungsfunktionen; keine generative KI-Kommunikation mit Teilnehmern.
- CYA Roadmap: kollaborative Planung; keine automatisierte Bewertung oder Entscheidung über Nutzer.
Kennzeichnung synthetischer Medien
Realistisch wirkende, wesentlich KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte werden dort, wo Verwechslungsgefahr besteht, in unmittelbarer Nähe als synthetisch oder KI-bearbeitet bezeichnet. Rein stilisierte Illustrationen und erkennbare Fantasieelemente werden mindestens durch den allgemeinen KI-Hinweis dieser Website eingeordnet. Täuschende Deepfakes sind nicht Zweck der Angebote.
Maschinenlesbarer Hinweis
Seiten mit dem allgemeinen KI-Hinweis können zusätzlich das Dokumentmerkmal
data-ai-disclosure="editorially-reviewed" und die Metainformation
ai-content-declaration enthalten. Das ist eine freiwillige technische Zusatzinformation;
ein allgemeiner, rechtsverbindlicher Webstandard für solche Metadaten besteht derzeit nicht.
Änderungen und Kontakt
Wenn später eine öffentlich nutzbare KI-Interaktion, biometrische Verarbeitung oder automatisierte Personenbewertung hinzukommt, werden Funktion, Zweck, Grenzen und Datenverarbeitung vor dem Einsatz neu geprüft und die Hinweise angepasst. Fragen oder Hinweise bitte an admin@cyaplaner.de senden.
Rechtsrahmen und Stand
Die Einordnung orientiert sich insbesondere an den Transparenzpflichten des Artikels 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Stand: 21. August 2026. Diese Selbstauskunft ist keine behördliche Zertifizierung und keine individuelle Rechtsberatung.